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November 2006


Biagiotti DUE Donna

Die meisten neue Düfte sind pure Enttäuschungen für mich. Vom Douglas habe ich einen Tester von Due Donna von Laura Biagiotti bekommen. Zu süß, zu syntetisch und hält sich viel zu kurz an, nach eine Stunde duftet das Parfüm nicht mehr.

Hypnotic Poison Christian Dior

Momentan ist Hypnotic Poison mein liebster Duft. Ich habe schon den vierten Flakon und es wird immer noch nicht genug. :) Um noch ein wirksamme Effekt zu erreichen, verwendet man es in der Kombination mit einer Bodymilch.
Schade, dass es kein Parfüm-Version zu dem Duft gibt, nur EdT. Auch wie Poison sollte man ihn sehr vorsichtig im Sommer verwenden.

Poison Christian Dior

Der Duft ist so edel, dass er eigentlich ncht zum Alltag gehört, passt ehe für einen Theaterabend, wenn man elegant gekleidet ist. Meine persönliche Meinung - das ist ein typischer Winterduft, am Sommer darf man das nicht anziehen, es wird zu schwer und zu warm damit. Selbst die EdT ist zimmlich dauerhaft, duftet den ganzen Tag.

Love in Paris Nina Ricci Das Parüm habe ich mir gestern gekauft. Das richt so verzaubert nach frischgeschnitenen Rosen…

Douglas-Beschreibung:

Dieser Duft ist eine herrliche blumige Melodie, die romantisch zwischen Traum und Wirklichkeit balanciert, es ist das Gefühl der Liebe auf den ersten Blick und dem Versprechen eines großen Tages. Der Duft ist ein Bukett aus frischen, samtigen Rosen. Die Kopfnote ist frisch und besticht durch einen strahlenden Akkord. Abgelöst wird sie von einer opulenten, floralen Herznote. Der Nachklang des Duftes wird von kristallinen, subtil holzigen und vanillehaltigen Moschusnoten verstärkt, die dem Duftakkord ewige Weiblichkeit bieten und gleichzeitig das Versprechen der überragenden Frische halten. 

Gut ist also, dass der Duft richtig konzentriert ist und hält sich ziemlich lange. 

Einheitliches Sitemap-Format unter sitemaps.org veröffentlicht

Google, Microsoft und Yahoo haben sich auf ein einheitliches Format für Sitemaps verständigt. Website-Betreiber können damit in einer Datei diejenigen ihrer Seiten angeben, die von den drei großen Suchmaschinen indexiert werden sollen.

Bereits seit Mitte 2005 bietet Google seinen Dienst Sitemaps an. Webmaster können die Suchmaschine damit über neue Websites oder Änderungen an Websites automatisch informieren. URLs, die Google in seinen Index aufnehmen sollen, werden in Form von Listen eingereicht, so dass der Suchmaschinenbetreiber diese schneller erfassen kann.

Unter Sitemaps.org haben Google, Microsoft und Yahoo nun eine gemeinsame Sitemap-Spezifikation in der Version 0.9 veröffentlicht. Das neue XML-basierte Format unterscheidet sich zwar von den bisherigen Google-Sitemaps, bereits eingereichte Sitemaps im alten Format wird Google aber auch weiterhin akzeptieren.

Das neue Format hat vor allem den Vorteil, dass die entsprechenden Sitemaps künftig auch von Yahoo und Microsoft verarbeitet werden. Garantien, dass die jeweiligen Seiten in den Index der einzelnen Suchmaschinen aufgenommen werden, gibt es dabei nicht, doch die Sitemaps sollen es den Crawlern erleichtern, einzelne Seiten zu finden.

Das Format “Sitemap 0.90″ steht unter einer Creative-Commons-Lizenz (Attribution-ShareAlike) und ist unter sitemaps.org zu finden.

Süd-Korea plant bewaffnete Roboter

Elektronische Wachen an der Grenze

Süd-Korea - Die Regierung Süd-Koreas soll, laut Medienberichten, planen, demnächst an Grenzen, Flughäfen und anderen gefährdeten Orten Roboter zur Bewachung abzustellen. Die elektronischen Systeme sollen bewaffnet sein, und schon ab Ende Jahr 2007 zu Verfügung stehen.

Die Roboter waren in Zusammenarbeit der Firma Samsung Techwin mit der Korea University in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul entstanden. Die Geräte sind mit einem schwenk- und drehbaren Kopf ausgestattet, in welchem eine Kamera, ein Infrarotsichtsystem, ein Lautsprecher, sowie Waffen installiert sind. Zur Wahl stehen bei der Bewaffnung unter anderem ein leichtes 5.56mm Maschinengewehr als auch, laut heise.de, eine nicht-tödliche Waffe mit Gummigeschossen.

Darüber hinaus ist der “Intelligent Surveillance and Security Guard Robot” mit einem hoch entwickelten Computersystem bestückt, welches Menschen, Tiere und Fahrzeuge unterscheiden können soll. Allerdings soll auch die Steuerung von Menschenhand möglich sein.

Der Preis pro Wachroboter wird etwa 200.000 US-Dollar betragen, wobei das Gerät schon Ende 2007 verfügbar sein soll. Die Regierung Süd-Koreas hat schon Interesse angemeldet und will die elektronischen Wachmänner an der Grenze zu Nord-Korea und anderen Orten einsetzten.
(MF)

Quelle: http://www.paranews.net/beitrag.php?cid=5291

Pagerank an sich ist für die meisten verwirrend. Selbst Leute, die sich täglich mit Page Rank beschäftigen, können diese Frage nicht exakt beantworten. Wahrscheinlich können es nur nur die Google-Gründer.Die Bob Wakfer’s PageRank Kalkulationstabelle wir Dir helfen diese Frage annähernd zu beantworten.

Benötigte Anzahl Backlinks von Seiten mit PR:
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

2

101 18,362 3,339 0,607 0,1105 0,0201 0,0036 0,0006 0,0001 0,00002
F

3

555 101 18,362 3,339 0,607 0,110 0,0201 0,0036 0,0006 0,0001
ü

4

3055 555 101 18,362 3,339 0,607 0,110 0,0201 0,0036 0,0006
r 5 16803 3055 555 101 18,362 3,339 0,607 0,110 0,0201 0,0036
  6 92414 16803 3055 555 101 18,362 3,339 0,607 0,110 0,0201
P 7 508277 92414 16803 3055 555 100,992 18,362 3,339 0,607 0,110
R 8 2795522 508277 92414 16803 3055 555,456 100,992 18,362 3,339 0,607
9 15375379 2795522 508277 92414 16803 3055 555,456 100,992 18,362 3,339
10 84564584 15375379 2795522 508277 92414 16803 3055 55,456 100,992 18,362

Bob Wakfer’s PageRank Kalkulationstabelle

Quelle:http://www.ask-media.com/content/view/32/61

LagerräumungProMarkt.de räumt ihr Lager auf. Ihre Chance sich ein Schnäppchen zu sichern. Schlagen Sie gleich zu, denn für alle Angebote gilt, nur solange der Vorrat reicht.

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Gericht entlarvt Media Markt als Lügner

Zwar wirbt Media Markt gerne mit Slogans wie »Wir können nur billig«, die Aktionen des Retailers halten aber nicht immer, was sie versprechen. Vor Gericht wurde nun die Werbeaktion einer Filiale der Handelskette für unzulässig erklärt.

»Heute zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer – Alle Produkte 16 Prozent billiger!«, so der Slogan, mit dem die Mannheimer Filiale der Retailkette Media Markt im Januar 2005 geworben hatte. Ein Konkurrent war damals der Ansicht, die Aktion des Elektromarkts halte nicht, was sie verspreche und reichte daraufhin eine Klage ein. Der Kläger argumentierte vor Gericht, dass bei fünf konkreten Produkten als Ausgangspreis für die Rabattaktion höhere Preise zu Grunde gelegt wurden – und bekam nun Recht. Die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden, bei der Aktion habe es sich um irreführende und somit unzulässige Werbung gehandelt. Den Einwand des Elektromarktes, die Beispiele hätten Sonderangebote betroffen, deren Preis zuvor höher gewesen sei, ließ das Gericht nicht gelten.

Die Begegnung mit der deutschen Justiz ist die Media Markt Kette dabei bereits gewöhnt – allerdings sonst zumeist von einer anderen Seite. So hat der Retailer in der Vergangenheit und auch diese Tage wieder mit Abmahnungswellen gegen Onlinehändler von sich reden gemacht. Derzeit sehen sich mehrere hundert Betreiber von Onlineshops mit Abmahnungsklagen wegen fehlerhafter Produktbeschreibungen konfrontiert.

Quelle: http://www.crn.de/showArticle.jhtml?articleID=193600608

So kommentiert Reiner Heckel, Chef des Online-Shops “Redcoon” die erneute Abmahnwelle von Mediamärkten gegen Webshops in der gestrigen Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS). Wieder einmal nutzt der Konzern das Mittel der Abmahnung, um sich Mitbewerber vom Hals zu schaffen. Nach Einschätzung Heckels ist das Ziel “monopolistische Strukturen” zu schaffen. Da dürfte er als ehemaliger Insider - er war früher Landesgeschäftsführer des Media-Marktes in Holland - nicht falsch liegen. Auch Joachim Ehmann, Geschäftsführer des Internethändlers Comtech vermutet diese Absicht: “Die versuchen den Wettbewerb mit dem Wettbewerbsrecht zu zerstören”.
Abgemahnt wird mittlerweile alles mögliche, von falsch gesetzten Spiegelstrichen bei einer Liste von Artikeleigenschaften, über angeblich falsche Produktbilder, fehlende Heftnennungen bei einer Produktauslobung als ‘Testsieger’ bis hin zum Dauerthema Versandkosten. Nein, zimperlich ist das Vorgehen wirklich nicht: laut Auskunft von Trusted-Shops-Justitiar Carsten Föhlisch sind allein von Trusted-Shop-zertifizierten Online-Händler “mehrere Hundert ” betroffen.

Manche Händler erhalten gleich stapelweise böse Post: So vertritt der Kölner Anwalt Rolf Becker fünf Dutzend Firmen gegen Media-Märkte, einige davon erhielten “fünf Abmahnungen von drei verschiedenen Media-Märkten.” Media-Markt-Anwalt Steinhöfel spielt auf Kosten. Fröhlisch: “Steinhöfel generiert Kosten und ist gnadenlos bei der Vollstreckung”. Den FAS-Artikel gibt es hier.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

Quelle: http://www.shopanbieter.de/news/plugin/tag/abmahnwelle

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